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Wahnsinnige Hoffnung


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Datum: 01.08.2019

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In Deutschland herrscht Therapiefreiheit. Ein Arzt darf grundsätzlich frei entscheiden, welche Therapie er anwendet und wo er behandelt. Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis des Betroffenen. Wenn der Versuch, den Patienten mit alternativen Heilmethoden zu heilen, misslingt, muss im Zweifel ein gerichtlicher Gutachter prüfen, ob das Verhalten des Arztes vertretbar war. Das bestätigt auch Prof. Dr. Henning Rosenau von der Uni Halle.


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