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Was ändert das verschärfte Sexualstrafrecht? - Drei Fallbeispiele


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Datum: 07.07.2016

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Der Bundestag hat das Sexualstrafrecht verschärft. So gilt künftig der Grundsatz "Nein heißt Nein". Doch was ändert das im konkreten Fall? Der Sexualstrafrechtler Joachim Renzikowski von der Universität Halle erklärt die Folgen an drei Fallbeispielen.


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