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Urteil: Universitäten dürfen Arbeitsverträge nicht grenzenlos befristen
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Datum: 08.06.2016
- Hochschul- und Wissenschaftspolitik
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Hochschulen dürfen ihr wissenschaftliches Personal auch mit sachlichen Gründen nicht grenzenlos unbefristet einstellen. Das hat am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.
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