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Mitteldeutsche Zeitung
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Datum: 11.02.2015
- Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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- Prof. Dr. Christian Schröder
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Oberbürgermeister Wiegand wird trotz Freispruch nur einen Teil seiner Anwaltskosten erstattet bekommen. Strafrechtsprofessor Christian Schröder von der Uni Halle erklärt, dass Angeklagte grundsätzlich nur die Auslagen für einen Strafverteidiger ersetzt bekommen.
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