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Nur die EU ist für den Freihandel zuständig
Frankfurter Allgemeine Zeitung
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Datum: 08.06.2017
- Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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- Prof. Dr. Christian Tietje
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Das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Mai 2017 zum Freihandelsabkommen der EU mit Singapur war lange Zeit erwartet worden. Gerade in der hitzigen Debatte in Deutschland und später Belgien zum Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) im Herbst 2016 wurde immer wieder auf die kommende Entscheidung des Gerichtshofs verwiesen. Es verwundert daher nicht, dass jetzt Ceta-Kritiker und Abgeordnete nationaler Parlamente einen Sieg proklamieren, da der EuGH für das Singapur-Abkommen eine Mitbeteiligung der EU-Mitgliedstaaten gefordert hat.
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