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Schwer krank
Berliner Zeitung
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Datum: 13.03.2018
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Informationen zum Artikel:
Im Rahmen eines Anklageverfahrens forderte eine Patientin, bereits eingereichte Gesundheitsdaten aus der Strafverfolgungsakte zu löschen. Die Staatsanwaltschaft bescheidete ihr jedoch keine komplette Entnahme der Daten aus den Akten. Der Professor für Strafprozessrecht und Medizinrecht an der Uni Halle und Vorsitzender der Gendiagnostik-Kommission Dr. Henning Rosenau sagt dazu im Artikel, dass gendiagnostischen Daten gesetzlich einen besonderen Schutz genießen und deshalb stärker gewichtet werden könnten als die Regeln der Aktenführung im Strafprozess.
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