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Status von Drittstaatlern vorerst nur bis Mai geklärt
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Datum: 28.03.2022
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Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) schlägt einen vereinfachten Weg zum Studienvisum für Studierende vor, die während ihres Auslandsstudiums in der Ukraine geflohen sind. So soll es den Studierenden ermöglicht werden, ihr Studium in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern fortzusetzen.
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