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Nicht nur der Klassenprimus


Frankfurter Allgemeine Zeitung

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Datum: 20.12.2017

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neben der Abiturnote neue Auswahlkriterien festgelegt werden müssen. Politik und Verbände haben weitgehend positiv auf die Entscheidung reagiert.


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