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Brandenburgs Rechnungshof kann Kammern kontrollieren
Märkische Allgemeine - Potsdamer Tageszeitung
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Datum: 25.11.2017
- Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
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- Prof. Dr. Winfried Kluth
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Informationen zum Artikel:
Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam hat ergeben, dass Rechtsanwälte, IHK-Präsidenten und Handwerksfunktionäre die Haushaltsführung ihrer Standesvertretungen der öffentlichen Kontrolle durch den Landesrechnungshof unterwerfen müssen. Hierzu bezog auch Prof. Dr. Winfried Kluth von der Universität Halle Stellung.
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